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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.05.2017 - 6 W 51/16   

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https://dejure.org/2017,18785
OLG Frankfurt, 18.05.2017 - 6 W 51/16 (https://dejure.org/2017,18785)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.05.2017 - 6 W 51/16 (https://dejure.org/2017,18785)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Mai 2017 - 6 W 51/16 (https://dejure.org/2017,18785)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Streitwert eines Beschwerdeverfahrens über die Begründetheit eines Ablehnungsgesuchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert eines Beschwerdeverfahrens über die Begründetheit eines Ablehnungsgesuchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert; Ablehnung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 3 ; ZPO § 42
    Streitwert des Beschwerdeverfahrens betreffend die Ablehnung eines Richters wegen des Besorgnis der Befangenheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitwert des Beschwerdeverfahrens über eine Richterablehnung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes; Besetzung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2017 - 6 W 51/16
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des BGH, wonach der Streitwert eines Beschwerdeverfahrens über die Begründetheit der Ablehnung eines Richters grundsätzlich mit dem vollen Wert des Streitgegenstandes in der Hauptsache übereinstimmt (BGH NJW-RR 2007, 776 [BGH 21.12.2006 - IX ZB 60/06] ; OLG Frankfurt, Beschl. v. 10.1.2006, 4 W 33/05 - juris).
  • BGH, 15.12.2003 - II ZB 32/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH; Verletzung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2017 - 6 W 51/16
    Soweit dort BGH-Rechtsprechung zitiert wird, betrifft diese nicht die Ablehnung von Richtern, sondern von Sachverständigen (vgl. BGH, Beschl. v. 15.12.2003 - II ZB 32/03).
  • OLG Frankfurt, 10.01.2006 - 4 W 33/05

    Streitwert im Beschwerdeverfahren der Richterablehnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2017 - 6 W 51/16
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des BGH, wonach der Streitwert eines Beschwerdeverfahrens über die Begründetheit der Ablehnung eines Richters grundsätzlich mit dem vollen Wert des Streitgegenstandes in der Hauptsache übereinstimmt (BGH NJW-RR 2007, 776 [BGH 21.12.2006 - IX ZB 60/06] ; OLG Frankfurt, Beschl. v. 10.1.2006, 4 W 33/05 - juris).
  • OLG Frankfurt, 27.05.2011 - 19 W 24/11

    Beschwerdewert im Ablehnungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2017 - 6 W 51/16
    Der von der Beklagten vorgelegten Entscheidung des 19. Zivilsenats des OLG Frankfurt vom 27.5.2011 (19 W 24/11) tritt der erkennende Senat nicht bei.
  • OLG Brandenburg, 10.02.2022 - 1 W 3/22

    Ansprüche aus einem Jagdpachtvertrag; Größe einer bejagbaren Fläche; Sofortige

    Nach der einhelligen Ansicht in Rechtsprechung und Literatur entspricht der Wert des Beschwerdegegenstandes im Richterablehnungsverfahren, sofern sich die Ablehnung nicht allein auf einen bestimmten Teil des Klageanspruchs bezieht, dem Wert des Streitgegenstandes in der Hauptsache (BGH Beschluss vom 17. Januar 1968, NJW 1968, 796; BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - IX ZB 60/06, MDR 2007, 669; Senat, NJW-RR 1999, 1291, 1292; OLG Bremen, Beschluss vom 20. April 2015 - 5 UF 96/14; OLG Bremen, Beschluss vom 3. Juni 2011 - 4 WF 156/10, MDR 2011, 1134; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Mai 2017 - 6 W 51/16, JurBüro 2017, 364; OLG Frankfurt Beschluss vom 15. Juni 2016 - 4 W 22/16, NJW-RR 2017, 191; OLG Hamm, Beschluss vom 28. Juli 2015 - 32 W 9/15 - juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Juni 2019 - 4 W 136/19; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Juni 2008 - I-11 W 15/08 -, juris MDR 08, 1060; OLG Naumburg, Beschluss vom 9. Juli 2021 - 8 WF 201/12, juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 3. Juni 2019 - 5 W 19/19, MDR 2019, 1213; OLG Rostock, Beschluss vom 13. August 2018 - 3 W 160/16, FamRZ 2019, 313; Schneider Kurpat, Streitwertkommetar, 15. Auflage, 2022, Rn 2.43; Zöller, ZPO, 34. Auflage 2022, § 3, Rn. 16.6; Baumbach/Lauterbach, 69.Auflage, 2011, § 3 Anhang Rn.3).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.06.2016 - 6 W 51/16   

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https://dejure.org/2016,25198
OLG Frankfurt, 08.06.2016 - 6 W 51/16 (https://dejure.org/2016,25198)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.06.2016 - 6 W 51/16 (https://dejure.org/2016,25198)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Juni 2016 - 6 W 51/16 (https://dejure.org/2016,25198)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.06.2016 - 6 W 51/16
    Anders liegt es nur dann, wenn erhebliche Gründe für eine Terminsverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzte oder sich aus der Ablehnung der Terminsverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (BGH, NJW 2006, 2492 [BGH 06.04.2006 - V ZB 194/05] m.w.N.; Hans. OLG Bremen, Beschl. v. 20.4.2015 - 5 UF 96/14, juris).
  • OLG Bremen, 20.04.2015 - 5 UF 96/14

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Ablehnung einer beantragten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.06.2016 - 6 W 51/16
    Anders liegt es nur dann, wenn erhebliche Gründe für eine Terminsverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzte oder sich aus der Ablehnung der Terminsverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (BGH, NJW 2006, 2492 [BGH 06.04.2006 - V ZB 194/05] m.w.N.; Hans. OLG Bremen, Beschl. v. 20.4.2015 - 5 UF 96/14, juris).
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   OLG Rostock, 23.11.2016 - 6 W 51/16   

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https://dejure.org/2016,52235
OLG Rostock, 23.11.2016 - 6 W 51/16 (https://dejure.org/2016,52235)
OLG Rostock, Entscheidung vom 23.11.2016 - 6 W 51/16 (https://dejure.org/2016,52235)
OLG Rostock, Entscheidung vom 23. November 2016 - 6 W 51/16 (https://dejure.org/2016,52235)
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 12.01.2017 - III ZA 37/16

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde zum BGH (BGH)

    Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen, da die beabsichtigte Rechtsverfolgung - Einlegung einer Rechtsbeschwerde ("Nichtzulassungsbeschwerde") gegen den Beschluss des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Rostock vom 23. November 2016 (6 W 51/16), mit dem die Beschwerde des Antragstellers gegen die ihm Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage versagende Entscheidung des Landgerichts Schwerin vom 26. September 2016 (4 O 159/16) zurückgewiesen worden ist - keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO).
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